Finanzielle Hilfen
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe. Hierzu gehören:
- Zahlung an Tagesmütter für die Betreuung eines Kindes
- Finanzierung der Entgelte für Tagesgruppenbesuche
- Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in einer Pflegefamilie
- Kostenübernahme der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Übernahme von Heimpflegekosten
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes im Teilbetreuten Wohnen
- Finanzierung von Hilfen für junge Mütter / Väter und deren Kinder
- Kostenübernahme bei ambulanten Maßnahmen innerhalb der Familien
- Bezuschussung von Ferienmaßnahmen
- Gewährung von Krankenhilfe
Die „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ sorgt dafür, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.